§ 1 Allgemeines
1. Die Bücherei ist eine öffentliche Einrichtung der Kirchengemeinde St. Kunibert. Sie hat die Aufgabe, Bücher und andere Medien zu Zwecken der Information und Bildung, zur Unterhaltung und Freizeitgestaltung bereitzustellen.
2. Jeder ist berechtigt, die Bücher im Rahmen dieser Benutzerordnung auf öffentlich-rechtlicher Grundlage zu benutzen.
3. Die Benutzung der Bücherei ist für Kinder unter 18 Jahren unentgeltlich. Entgelte für besondere Leistungen sowie Versäumnisgebühren und Auslagenersatz werden nach der zu dieser Benutzerordnung gehörenden Gebührenordnung in der jeweils gültigen Fassung erhoben.
4. Informationen zum Datenschutz in unserer Bücherei entnehmen Sie bitte der Anlage zum Datenschutz.
§ 2 Öffnungszeiten
1. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben.
§ 3 Anmeldung
1. Erwachsene melden sich persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises an und erhalten einen Benutzerausweis. Der Benutzer / die Benutzerin bestätigt mit seiner / ihrer Unterschrift, die Benutzerordnung zur Kenntnis genommen zu haben.
2. Bei der Anmeldung von Kindern unter 18 Jahren ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters / einer gesetzlichen Vertreterin vorzulegen. Der gesetzliche Vertreter / die gesetzliche Vertreterin verpflichtet sich damit zur Haftung für den Schadenfall und zur Begleichung anfallender Entgelte und Gebühren.
3. Die Benutzer / die Benutzerinnen sind verpflichtet, der Bücherei Änderungen ihres Namens oder ihrer Anschrift unverzüglich mitzuteilen.
§ 4 Benutzerausweis
1. Die Ausleihe von Medien ist nur mit einem gültigen Benutzerausweis zulässig.
2. Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Bücherei. Sein Verlust ist der Bücherei unverzüglich mitzuteilen. Für Schaden, der durch Missbrauch des Benutzerausweises entsteht, haftet der eingetragene Benutzer / die Benutzerin bzw. die gesetzliche Vertretung.
3. Für die Ausstellung eines neuen Benutzerausweis als Ersatz für den abhanden gekommenden und beschädigten wird eine Gebühr gemäß Gebührenordnung erhoben.
§ 5 Benutzung, Ausleihe, Leihfrist
1. Die angebotenen Medien können in der Bücherei und durch Ausleihe außer Haus genutzt werden. Bei der Nutzung von Medien sind die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten. Bei Verletzung des Urheberrechts haftet der Benutzer / die Benutzerin. Ebenso gelten die gesetzlichen Bestimmungen des JÖschG.
2. Die Leihfrist beträgt für Bücher vier Wochen, für Zeitschriften, Tonies und Spiele zwei Wochen.
3. Die Leihfrist kann vor Ablauf verlängert werden, wenn keine Vormerkung vorliegt. Die Verlängerung bereits gemahnter Medien ist nicht möglich.
§ 6 Ausleihbeschränkungen
1. Medien, die zum Informationsbedarf gehören oder aus anderen Gründen nur in der Bücherei benutzt werden sollen, können dauernd oder vorübergehend von der Ausleihe ausgeschlossen werden.
2. Die Anzahl der von einem Benutzer / einer Benutzerin entleihbaren Medien kann von der Bücherei begrenzt werden.
§ 7 Vormerkung
1. Für ausgeliehene Medien kann die Bücherei auf Wunsch des Benutzers / der Benutzerin eine Vormerkung entgegennehmen.
§ 8 Rückgabe
1. Die Medien sind vor Ablauf der Leihfrist und während der Öffnungszeiten der Bücherei zurückzugeben.
2. Bei Überschreitung der Leihfrist ist eine Versäumnisgebühr gemäß der derzeit gültigen Gebührenordnung zu entrichten, unabhängig davon, ob eine schriftliche Mahnung erfolgte. Eine Mahngebühr ist für das Erstellen und Versenden einer schriftlichen Mahnung zu entrichten.
3. Versäumnis- und Mahngebühren und sonstige Forderungen werden ggf. auf dem Rechtswege eingezogen.
§ 9 Behandlung der Medien, Haftung
1. Die Medien sind sorgfältig zu behandeln. Für Beschädigungen und Verlust ist der Benutzer / die Benutzerin schadensersatzpflichtig.
2. Vor jeder Ausleihe sind die Medien vom Benutzer / von der Benutzerin auf offensichtliche Mängel zu überprüfen.
3. Verlust oder Beschädigung der Medien sind der Bücherei unverzüglich anzuzeigen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen.
4. Eine Weitergabe des Benutzerausweises oder ausgeliehener Medien an Dritte ist nicht statthaft. Der Benutzer / die Benutzerin haftet auch für Schäden, die durch unzulässige Weitergabe von Medien bzw. des Benutzerausweises an Dritte entstehen.
§ 10 Schadenersatz
1. Die Art und Höhe der Ersatzleistung bestimmt die Bücherei. Der Schadenersatz bemisst sich bei der Beschädigung nach den Kosten der Wiederherstellung, bei Verlust nach dem Wiederbeschaffungswert.
§ 11 Verhalten in der Bücherei, Hausrecht
1. Jeder Benutzer / jede Benutzerin hat sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder in der Benutzung der Bücherei beeinträchtigt werden.
2. Rauchen, Essen und Trinken sind in der Bücherei nicht gestattet. Tiere dürfen nicht in die Bücherei mitgebracht werden.
3. Für verloren gegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Benutzer / der Benutzerinnen übernimmt die Bücherei keine Haftung. Dies gilt auch für Gegenstände, die aus Taschenablagen abhandengekommen sind.
4. Das Hausrecht nimmt der Leiter / die Leiterin der Bücherei oder der / die mit seiner Ausübung beauftragten Mitarbeiter / Mitarbeiterin wahr. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.
§ 12 Ausschluss von der Benutzung
1. Benutzer / Benutzerinnen, die gegen die Benutzerordnung schwerwiegend oder wiederholt verstoßen, können dauernd oder für eine begrenzte Zeit von der Benutzung der Bücherei ausgeschlossen werden.
§ 13 Inkrafttreten
Die Benutzerordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 2024 in Kraft. Gleichzeitig wird die bisher gültige Benutzerordnung außer Kraft gesetzt.